Karl-May-Vereinigung

Versuch einer Einkaufsgemeinschaft

Zur Geschichte der Karl May-Vereinigung (II)

Ohne dass die Satzung der Karl May-Vereinigung das vorsah, hatte der Vorstand offenbar beschlossen zu versuchen, für die Mitglieder Karl-May-Literatur günstig einzukaufen, also von den Verlagen wie eine Buchhandlung behandelt und mit Rabatten beliefert zu werden. Der Ver­such ist nicht strafbar und zu verlieren hatte man nichts. Dieser Einkaufsservice für die Mitglieder konnte für die Werbung neuer Mitglieder ein gutes Argument sein. Entsprechende Aktivitäten sind durch diesbezügliche Rückantworten der Verlage belegt, die sich im Nachlass von Rudolf Beissel erhalten haben.

Union in Stuttgart

Union Einkauf
Schreiben der Union vom 31.12.1912

Bei der Union Deutsche Verlagsgesellschaft in Stuttgart waren 6 Bände mit Karl Mays Ju­gend­erzählungen („Der Sohn des Bä­ren­jä­gers“, „Der blaurote Methusalem“, „Die Skla­venkarawane“, „Das Vermächtnis des Inka“, „Der Schatz im Silbersee“ und „Der Ölprinz“ in 7 Mark teuren Prachtbänden er­schienen sowie „Der schwarze Mustang“ als erster Band der „Kamerad-Bi­blio­­thek“. Na­tür­lich wäre es attraktiv gewesen, diese Titel preiswerter einkaufen zu können. Aber die Union erteilte an Silvester 1912 eine klare Absage und war dabei im Ton, be­rück­sichtigt man die Umgangsgepflogenheiten der Zeit, sehr schroff. Zwi­schen den Zeilen steht eindeutig: „Bitte belästigen Sie uns nicht mit sowas“, denn die Union wies nicht nur die Rabattanfrage ab, sie verweigerte sogar grundsätzlich die Belieferung und verwies auf den Buchhandel. In Zeiten des den Zwi­schen­handel ausschaltenden Direktvertriebs über eigene Online-Shops ist so eine elitäre Grundhaltung kaum verständlich: „Igitt, Kunde droht mit Auftrag!“

Fehsenfeld in Freiburg

Karl Mays Hausverleger Fehsenfeld reagiert da schon sehr viel zutraulicher. Zwar schloss er die Brot- und Buttertitel, allen voran die kleinoktaven Lei­nen­ausgaben der „gesammelten Reiseerzählungen“ aus. Aber selbst wenn er nur die Penner und die „Illustrierten Reiseerzählungen“ preiswerter ab­zu­ge­ben bereit war, die ohnehin nicht mehr fortgeführt werden sollten, so ergaben sich für die speziell interessierte Kundschaft doch ganz attraktive Ersparnisse.

Neben den schon genannten „Illustrierten Reiseerzählungen“ bezog Feh­senfeld folgende Separatausgaben in sein Rabattangebot mit ein: „Erz­ge­birgische Dorf­ge­schichten“, „Himmelsgedanken“, das Notenheft „Ernste Klänge“ und die Foliomappe mit den Sascha-Schneider-Illustrationen. Feh­sen­felds Bedingungen sind allesamt verständlich. Verwunderlich mit Blick auf die Buchpreisbindung ist allerdings Punkt 5. Er stellt der Karl May-Vereinigung frei, den gewährten Rabatt an die Mitglieder weiterzugeben oder für die eigene Kasse zu ver­ein­namen. Spätestens an diesem Punkt, ist mit guten Gründen die Frage zu stellen, ob hier nicht ein glasklarer Wett­be­werbsverstoß vorliegt.

Fehsenfeld Einkauf
Schreiben Fehsenfelds vom 3.2.1913

Verlag der Karl May-Stiftung in Radebeul

Fehsenfelds freundliche Reaktion hat sich nur als Durchschlag erhalten, der als Anlage zu den neuen Bedingungen des Verlags der Karl May-Stiftung an den Vorstand der Karl May-Vereinigung gelangte, in welcher die bisher gültige Vereinbarung mit Fehsenfeld außer Kraft gesetzt wird. Wir lesen oben links in roter Farbe: „Bedingungen aufgehoben“ mit Datum vom 3. September 1913, Stempel vom Verlag der Karl May-Stiftung und un­ter­schrie­ben von dessen Geschäftsführer Dr. [Euchar Albrecht] Schmid.

Am 1. Juli 1913 war der Verlag der Karl May-Stiftung, der ab 1. Januar 1915 Karl-May-Verlag hieß, neu gegründet worden und hatte mit Fehsenfeld als Teil­haber, der alle seine Rechte an May und das Buchlager mit eingebracht hatte, dessen Rechtsnachfolge angetreten, was es notwendig machte, die Ver­ein­barungen mit der Karl May-Vereinigung neu zu fassen. So wurden also mit gleichem Datum die obigen Konditionen durch neue ersetzt:

Stiftung Einkauf
Schreiben Fehsenfelds vom 3.2.1913

Die neuen Bedingungen waren sogar besser als die alten, denn die Schnei­der-Mappe verbilligte sich nochmals. Außerdem wurden Sascha-Schneider-Aus­ga­ben der „gesammelten Reiseerzählungen“, die ausverkauft werden sollten, neu in die Rabattliste aufgenommen. Schreiber dieses erinnert sich, vor vielen Jahren bei einem Privatankauf Schneider-Bände im Konvolut miterworben zu haben, die mit einem Stempel der Karl May-Vereinigung versehen waren. Der Zustand dieser Bücher war allerdings mit desaströs noch wohlwollend umschrieben, sodass ich diese nicht mehr besitze und auch keine Abbildungen dazu liefern kann, wie ich zu meiner Schande gestehen muss. Es würde mich aber nicht wundern, wenn vergleichbare Stücke noch irgendwo in Sammlerhand existieren.

Breer & Thiemann in Hamm

Breer Einkauf
Schreiben Fehsenfelds vom 3.2.1913

Die letzte erhaltene Reaktion auf eine Ra­battanfrage stammt von der Verlags­buch­handlung Breer & Thiemann in Hamm (West­falen), die kaum jemandem in der May-Szene etwas sagen dürfte. Wie sich aus dem Brief ergibt, war hier aus bislang unbekannten Grün­den die Restauflage von Adolf Droops Mo­no­grafie „Karl May – Eine Analyse seiner Reise-Erzählungen“ gelandet, die 1909 bei Hermann J. Frenken in Cöln-Weiden erschienen war.

Es ist nicht klar, ob dieser Verleger Insolvenz anmelden musste und das Droop’sche Werk als Teil der Konkursmasse bei Breer & Thiemann gelandet ist oder es sonstige Gründe gab, sich vom Buchlager zu trennen. Immerhin ist es konsequent, dass der Vorsitzende der Karl May-Vereinigung sich darum bemühte, auch das eigene Werk für die Mitglieder preiswert ankaufen zu können.

Breer & Thiemann hatten es offensichtlich nicht mit einem Bestseller zu tun und hätten nur zu gern den kompletten Restbestand von immerhin noch rund 1.000 Exemplaren komplett abverkauft. Weder die notorisch klamme Karl May-Vereinigung noch der Autor haben sich das aber wohl leisten können. Auf die Eitelkeit der Autoren zu setzen, die ihr angenommenes opus magnum vor der Makulierung retten wollen und sich in ihrem Keller eine Pyramide daraus bauen, ist allerdings häufiger von Erfolg gekrönt als man denken möchte. In diesem speziellen Fall entwickelte sich die Sache anders: Spätestens 1919 hatte der Karl-May-Verlag die Restauflage übernommen. 1922 sollte der Titel dann endlich ausverkauft gewesen sein. Im Börsenblatt lassen sich zwischen 2. August 1919 und 13. Januar 1922 insgesamt 14 Annoncen nachweisen, in denen die Droop’schen Analysen von Radebeul aus angeboten wurden.

Breer & Thiemann waren eigentlich ein Zeitungsverlag, der die „Hamm-Soester Volkszeitung“ herausbrachte und die Verlagsbuchhandlung eher nebenbei betrieb, weshalb man sich erst recht fragt, was man sich von Droop’s hochspezieller Arbeit eigentlich erhofft hat. Aber das war zumindest nicht die erste und einzige Begegnung des Unternehmens mit Karl May, denn Sudhoff/Steinmetz weisen uns den Weg zu einem noch immer verschollenen May-Abdruck:

1888.10.17. Hamm (Westfalen). Der Verlag Breer & Thiemann möchte eine der „intereßanten Reise-Erzählungen“ in der „Hamm-Soester Volkszeitung“ nachdrucken.

1888.10.24. Der Verlag Breer & Thiemann möchte am liebsten das China-Abenteuer Der Kiang-lu nachdrucken und bittet um eine Druckvorlage. August Thiemann (1858–1938) ergänzt: „Als besonderer Verehrer Ihrer prachtvollen Schilderungen erlaube ich mir die er­ge­bene Anfrage, ob Sie wirklich alle diese wunderbaren Abenteuer selbst erlebt haben?“

1888.10.26. Der Verlag Breer & Thiemann überweist 60 Mark für die Erzählung Der Kiang-lu: „Sie haben sehr Recht, von der Nachläßigkeit deutscher Zeitungs-Verleger zu reden […]. Deßbalb nehmen wir Ihnen es gar nicht übel, wenn Sie Vorauszahlung verlangen“. August Thie­mann ergänzt: „Wenn Sie all’ das wirklich erlebt haben und so vielen Gefahren glücklich entronnen sind, so sind Sie wirklich zu bewundern. Sie wären gewiß im Stande jenen Emin Pascha [Dr. Eduard Schnitzer, 1840–1892] in Afrika aufzusuchen und zu befreien oder doch Sicheres über sein Ende zu erfahren. Vielleicht lebt der kleine Hadschi Halef noch, um Ihnen zu helfen.“

Karl-May-Chronik I; S. 356–357

Rechtliche Würdigung

Ich bin kein Jurist, habe aber den Eindruck, dass hier die Grenzen der Le­ga­li­tät schwer ausgetestet wurden. Die Karl May-Vereinigung wie einen Ge­wer­be­betrieb, wie eine Buchhandlung zu betrachten und gegen Rabatt zu be­liefern, mag ja noch angehen, aber den Weiterverkauf zu einem beliebigen Preis zu gestatten, wirkt auf mich wie eine eindeutige Verletzung der Buch­preisbindung. Der Problematik scheint man sich auf Seiten der Karl May-Vereinigung durchaus bewusst gewesen zu sein, denn der Erste Schriftführer Richard Draemert wies vor einem öffentlichen (!) Vortrag, in dem der Erste Vorsitzende Adolf Droop über „Zwecke und Ziele“ der Vereinigung zu re­fe­rie­ren gedachte, brieflich darauf hin, diesen speziellen Service für die Mit­glieder, nicht zu erwähnen:

… Für Ihren Vortrag „Zwecke und Ziele“ ist es wohl besser, wenn wir von Vergünstigung bei Bezug von May-Büchern nicht reden. In so offizieller Weise vorgebracht, könnten wir recht böses Blut bei sämt­lichen Buchhändlern machen.

Draemert an Droop (19. Februar 1913)

Wolfgang Hermesmeier
Berlin, 12. Juni 2022


Literaturverzeichnis

‹ISBN 3-7802-0171-2›

Sudhoff/Steinmetz Dieter Sudhoff/Hans-Dieter Steinmetz: Karl-May-Chronik · Band I · 1842–1896. Bamberg—Radebeul, Karl-May-Verlag, (Juli) 2005; S. 356–357.

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